In Kürze: Initial bezahlt immer deine Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Bei Arbeits- und /Wegeunfällen trägt letztlich die zuständige Unfallversicherung die Kosten. Bei Freizeitunfällen trägt in der Regel die Krankenkasse die letztendlichen Kosten.
Hat man sich gerade den Arm gebrochen, ist der Gedanke daran, wer eigentlich die Kosten der Behandlung übernimmt, zwar nicht der allererste, es kann aber schnell relevant werden. Wer letztlich die Kosten der Behandlung übernimmt, hängt davon ab, in welcher Lebenssituation man sich gerade befindet (Schüler*in/Student*in, Arbeitnehmer*in, Selbständige*r, Renter*in) und unter welchen Umständen man sich die Verletzung zugezogen hat (in der Freizeit, bei der Arbeit).
Initial zahlt jedoch zunächst einmal die Krankenkasse die Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen (bei gesetzlich Versicherten). Diese holt sich dann je nach den Unfallumständen die Kosten von anderen Versicherungen zurück. Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass bei Freizeitunfällen die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung der Betroffenen bzw. des Betroffenen die Kosten trägt. Geschieht der Unfall z.B. beim Vereinssport, holt die Krankenkasse sich eventuell einen Teil der Kosten bei der Versicherung des Vereins zurück.
Bei einem Arbeitsfall, also einem Unfall der während des Unterrichts (Schüler*in, Student*in), der Arbeitszeit (Arbeitnehmer*in, Selbstständige*r) oder nötiger Behördengänge (Arbeitssuchende*r) stattfindet, trägt die Unfallversicherung die Kosten. Auch wenn der Unfall auf dem Weg zu diesen Tätigkeiten bzw. zurück nach Hause stattfindet, ist die Unfallversicherung zuständig.
Priorität hat natürlich auch hier zunächst die unmittelbare medizinische Versorgung. Setze jedoch deinen/deine Arbeitgeber*in so früh wie möglich vom Unfall in Kenntnis und dokumentiere mit ihr/ihm gemeinsam den Unfallhergang. Unter Umständen muss nach der ersten Behandlung im Krankenhaus noch ein sogenannter „Durchgangsarzt*ärztin“ aufgesucht werden. Dies sind i.d.R. Fachärzte*ärztinnen für Unfallchirurgie, die speziell für die Durchführung der Behandlung nach Arbeits- und Wegeunfällen zuständig sind. In den meisten Kliniken sind jedoch automatisch Durchgangsärzte*ärztinnen tätig, sodass ein separates Aufsuchen oft nicht nötig ist.
Dein Status | Arbeits- und Wegeunfall | Freizeitunfall |
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Schüler/Student | Gesetzliche Unfallversicherung | Gesetzliche bzw. private Krankenversicherung |
Arbeitnehmer | Betriebsunfallversicherung des Unternehmens | Gesetzliche bzw. private Krankenversicherung |
Arbeitssuchender | Gesetzliche Unfallversicherung (bei nötigen Behördengängen) | Gesetzliche bzw. private Krankenversicherung |
Selbständiger | Freiwillige gesetzliche oder private Unfallversicherung | Freiwillige gesetzliche bzw. private Krankenversicherung |